Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Training und die Fortbildung bei Elena Iva Čujić– Andershund, sowie für die einzelnen Einzelstunden, Seminare, Praktika, Workshops, Reisen und sonstigen Veranstaltungen (allgemein: Leistungen).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen Andershund und dem/der Leistungsempfänger/in, dem/der Auszubildenden, Seminar-, Praktikums-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Werbung/dem Flyer bzw. auf der Homepage von Andershund oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die im Prospekt und/oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Andershund behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Einzel – und Gruppenstunden, des Seminars, Praktikums, Workshops, der Reise oder sonstigen Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich Andershund vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Andershund ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Wir behalten uns die Absage von Einzelstunden, Seminaren, Praktika, Workshops, Reisen und sonstigen Veranstaltungen bei zu geringer Teilnahmezahl (spätestens 2 Wochen vor Beginn) oder bei Ausfall der/des Referierenden, höherer Gewalt oder auch wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel bei zeitnah nicht zu behebenden organisatorischen Problemen oder sonstiger höherer Gewalt vor. Wir sind bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere einen Referenten-Wechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, wenn dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt wird. Der Wechsel von Referenten sowie unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Wir werden Sie schnellstmöglich informieren und Ihnen den Zugang zu einer alternativen Veranstaltung anbieten. Ist ein solches nicht vorhanden oder lehnen Sie die Teilnahme an diesem ab, erstatten wir geleistete Teilnahmegebühren in vollständiger Höhe. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen/-innen von Andershund.
§ 2 Abschluss des Vertrages (unterschriebene verbindliche Anmeldung)
Mit dem Eingang der unterschriebenen verbindlichen Anmeldung für Veranstaltungen bei Andershund per E-Mail, Brief oder Fax kommt der Vertrag zwischen dieser und dem/der Teilnehmer/in verbindlich zustande. Andershund verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung zum Training oder einer Veranstaltung bei Andershund kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Leistungsnehmerin/in zustande. Andershund verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung und dem Fragebogen vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 3 Bezahlung
Die Kosten für die jeweiligen Veranstaltungen (Seminare/Workshops/Vorträge, etc.) sind in den entsprechenden Ausschreibungen, Flyern, bzw. auf der Homepage aufgeführt. Die Kosten für individuelles Einzeltraining werden vorher per Mail besprochen und richten sich nach den Trainingsinhalten und der Anfahrt. Die Zahlungen sind ohne erneute Zahlungsaufforderung zu leisten. Die Zahlung ist spätestens zum vorher kommunizierten Zahlungsdatum, vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Reisen gilt vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung: Der vollständige Reisepreis muss spätestens zum vorher schriftlich kommunizierten Zahlungsdatum, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Etwaige Reiseunterlagen erhält der/die Reisende nach Zahlungseingang rechtzeitig vor Reiseantritt. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzug Schadens behält sich Andershund vor.
§4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
§4.1 Rücktritt von Trainingsterminen oder Beratungsterminen
Terminabsagen oder -verschiebungen für Trainingsstunden oder Beratungstermine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Geschieht dies nicht von Seiten des Kunden, wird die gebuchte Leistung voll in Rechnung gestellt.
§4.2 Rücktritt von Seminaren, Workshops, Vorträgen und/ oder Trainingsurlauben, mehrtägigen Seminarreisen etc.
Jeder Teilnehmer kann vor Beginn des Seminars, Workshops oder Vortrages von der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt muss auf schriftlichem oder elektronischem Weg erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Es entstehen Stornokosten, wenn der Teilnehmer wie folgt von der Leistung zurücktritt. Der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung ist dafür maßgeblich:
Die Stornierungskosten betragen wie folgt bei Seminaren, Workshops und Vorträgen:
· bei Rücktritt ab acht Wochen vor Beginn des Seminars: 40% der Teilnahmegebühr.
· bei Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn des Seminars: 60% der Teilnahmegebühr.
· bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn des Seminars: 100 % der Teilnahmegebühr.
Bei vorzeitigem Abbruch der genannten Veranstaltungen gibt es keine Rückerstattung.
Um Stornierungskosten zu vermeiden, kann ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt werden. Es liegt im Ermessen von Andershund ob diese/r Teilnehmer/in an Stelle des/der Stornierenden eintreten kann. Wenn eine Warteliste für die Veranstaltung bestehen sollte, kann auch ein/e Ersatzteilnehmer/in von dieser Warteliste nachrücken.
Wenn die Mindestteilnehmer/innenzahl der Veranstaltung nicht erreicht werden sollte, können die Veranstalter/innen bis zwei Wochen vor Beginn zurücktreten. Sollten die Veranstalter/innen, z. B. durch plötzliche Erkrankung und in Fällen höherer Gewalt ausfallen, kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die Veranstalter/innen werden in diesem Fall die bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstatten, aber nicht für eventuell darüberhinausgehende Schäden haften, die einem/einer Teilnehmerin durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
Außer der Stornierung ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar.
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
§5 Rücktritt durch Andershund
Andershund behält sich vor, in dringenden Fällen Training/Unterrichtsstunden und Veranstaltungen abzusagen. In diesen Fällen wird der Trainingstermin/Veranstaltungstermin verschoben und nachgeholt. Die Veranstalter/innen behalten sich weiterhin vor, den Trainingsort zu wechseln. Der Kunde wird dazu rechtzeitig informiert.
Andershund kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet werden.
2. Bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung unter Rückerstattung des gesamten bereits gezahlten Betrages, wenn die aus dem aktuellen Programm ergebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt einer Reise
4. Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag von Andershund voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
5. Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Im letzten Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
6. der Kunde mehr als drei Monate ohne triftigen Grund im Zahlungsrückstand ist.
7. der Kunde sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält,
8. der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet
9. der Kunde wiederholt den Anweisungen der Veranstalter/innen nicht Folge leistet
§6 Kündigung bei Reisen wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, so können sowohl Andershund als auch der/die Teilnehmer/in die Reise kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Andershund für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem/der Teilnehmer/in zur Last. Für die An- und Abreise ist der/die Leistungsnehmer*in selbst verantwortlich.
§7 Reisepreisänderungen
Andershund ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises ist nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten und der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Die Mitteilung über die Erhöhung des Reisepreises ist von Andershund mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises zu versehen. Die Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilt Andershund unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der/die Teilnehmer/in vom Vertrag zurücktreten. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sein/ihr Recht innerhalb von 10 Tagen nach Andershunds Erklärung über die Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung Andershund gegenüber geltend zu machen.
§ 8 Voraussetzung zur Teilnahme an den Leistungen von Andershund
Der Kunde versichert mit seiner Unterschrift, dass sein Hund regelmäßig entwurmt, gültig nach STIKO geimpft und außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Die Veranstalter/innen sind darauf hinzuweisen, wenn ein Hund krank bzw. eine Hündin läufig ist. Auf Verlangen hat der/die Teilnehmerin den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Jede/r Kunde/in ist verpflichtet, den Anweisungen der Veranstalter/innen Folge zu leisten und so aktiv am Veranstaltungsziel / Trainingsziel mitzuwirken. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, die Veranstalter/innen vor Beginn der gebuchten Leistung über Aggressions- und Angstverhalten des Hundes aufzuklären. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Workshop und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Veranstalter für den Umgang mit Hunden widerspricht, sind die Veranstalter berechtigt, ihn dauerhaft vom Workshop auszuschließen. Bereits bezahlte Gebühren hat der Kunde zu zahlen. Die Veranstalter/innen entscheiden daraufhin über das weitere Vorgehen oder über die weitere Teilnahme. Die Teilnehmer/innenzahl ist bei allen Stunden, Kursen, Workshops, Vorträgen und Seminaren beschränkt. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung und der Dringlichkeit des Falls. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des/der Kunden/Kundin abhängt.
§9 Haftung von Andershund
Ansprüche des Nutzers/der Nutzerin auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderes geregelt. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Nutzers/der Nutzerin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Andershund, ihrer gesetzlichen Vertreter/-innen oder Erfüllungsgehilfen/-innen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. Eine „Kardinalpflicht“ bzw. „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner/die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Andershund nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Nutzers/der Nutzerin aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter/-innen und Erfüllungsgehilfen/-innen von Andershund, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt werden. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Dies sind insbesondere Schadensersatzansprüche, die ein Dritter gegen den Hundehalter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend macht, weil der Hund:
- eine Person verletzt oder getötet hat (Personenschaden)
- eine Sache beschädigt oder zerstört hat (Sachschaden)
- einen Vermögensschaden verursacht hat
Daneben gilt bei Reisen ferner:
Für alle Schadensersatzansprüche gegen Andershund und seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Andershund für Sachschäden pro Kunde und Reise mit maximal der zweifachen Höhe des Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Andershund ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise, oder zusätzlich zu dieser, eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Andershund insoweit Fremdleistungen. Andershund haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die dem Teilnehmer gegenüber ausdrücklich hin zu weisen ist. Bei Reisen mit besonderen Risiken, z. B. mit Expeditionscharakter, übernimmt Andershund im Hinblick auf diese Risiken (z. B. planmäßige Programmdurchführung) keine Haftung. Andershund haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Baden, sportlichen Betätigungen aller Art (z. B. Fahrradtouren) sowie ähnlichen mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Andershund haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Bankettbesuche, Ausstellungsbesuche etc.). Andershund haftet nicht für Leistungen, die zusätzlich zu den im Reisevertrag genannten vor Ort erbracht und/oder vermittelt werden.
§10 Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Bei Reisen ist der/die Teilnehmer/in ferner verpflichtet, seine/ihre Beanstandung(en) unverzüglich Andershund zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der/die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.
§11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
§12 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende
Der/die Teilnehmer/in ist bei Reisen für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen/ihren Lasten.
§13 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. § 139 BGB findet keine Anwendung.
§15 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§16 Datenschutz
Uns übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert. Diese verwenden wir ausschließlich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO), aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO). Die Speicherung der Daten von Teilnehmenden (angegebener Name, angegebene E-Mail-Adresse, Dauer der Teilnahme an Einzelstunden, Seminaren, Praktika, Workshops, Reisen und sonstigen Veranstaltungen) erfolgt grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Sollten Sie uns Ihre E-Mail-Adresse auch für Werbemaßnahmen zur Verfügung gestellt haben, so können Sie einer Verwendung für Werbezwecke jederzeit unter
§17 Urheberrecht
Die zur Verfügung gestellten Lerninhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere Einwilligung vervielfältigt werden. Andershund räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, jedoch inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen von Andershund im Rahmen dieses Vertrages gefertigten schutzfähigen Werken (Entwürfe, Texte, Gestaltungsvorschläge, Schulungsmaterialien und – unterlagen sowie Teilnehmermappen) zur internen Nutzung ein, wobei dem Kunden Änderungen des Werks und des Titels gestattet sind. Das Nutzungsrecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zur vertragsgegenständlichen Fortbildung sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Fortbildungsinhalten auf einem, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin oder einem/einer Dritten gehörenden, internetfähigen Endgerät zu eigenen Lernzwecken. Die Nutzung ist auf den Vertragspartner/die Vertragspartnerin beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm/ihr nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalte oder Dokumente ist unzulässig.
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